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   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2020 - 2 B 236/20   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2020 - 2 B 236/20 (https://dejure.org/2020,6588)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.03.2020 - 2 B 236/20 (https://dejure.org/2020,6588)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. März 2020 - 2 B 236/20 (https://dejure.org/2020,6588)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 9 L 3264/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2020 - 2 B 236/20
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2022 - 2 A 515/21

    Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagung bei vorliegender formeller Illegalität;

    vgl. dazu schon OVG NRW, Beschluss vom 30. März 2021 - 2 B 236/20 -, juris Rn. 8 (Verf. gleichen Rubrums); siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 2. Juni 2021 - 2 B 443/21 -, juris Rn. 13-15.

    Lediglich ergänzend sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass mangels Vorliegens der gutachterlichen Stellungnahme selbst zum Zeitpunkt des Zulassungsantrages kaum von einem vollständigen Bauantrag ausgegangen werden kann und der Senat im Übrigen bereits in seinem Eilbeschwerdebeschluss vom 30. März 2021 - 2 B 236/20 - auf die nach Aktenlage bestehende wasserrechtliche Problematik hingewiesen hatte (juris Rn. 8), die Klägerin hiervon also nicht überrascht gewesen sein kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2022 - 2 A 1760/21

    Berufen eines Gewerbetreibenden auf einen genehmigungsunabhängigen Bestandsschutz

    Jedenfalls spricht aber nichts dagegen, diese Wertung auch unter Berücksichtigung des Gutachtens vorzunehmen, vgl. dazu auch OVG NRW, Beschlüsse vom 3. März 2022 - 2 A 515/21 - und vom 30. März 2021 - 2 B 236/20 - (jeweils Verfahren gleichen Rubrums), zumal dieses offensichtliche Lücken aufweist, indem es etwa den angegebenen Betrieb von 22-24 Uhr überhaupt nicht betrachtet.
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